Eine US-amerikanische Kunsthändlerin hat wegen der Herausgabe eines ersteigerten Carracci-Gemäldes an die Erben eines jüdischen Kunsthändlers, der das Bild 1937 unter dem Verfolgungsdruck des NS-Regimes hatte versteigern lassen, keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das Gericht verneinte einen Rechtsmangel, da nach US-Recht keine Pflicht zur Herausgabe des Gemäldes bestanden habe (OLG Köln, Urteil vom 08.07.2016, Az.: 1 U 36/13).
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