Wer im Rahmen eines Live-Rollenspiels (LARP) bei einer mittelalterlichen Kampfszene verletzt wird, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen seinen Mitspieler, wenn dieser die Verletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt hat (OLG Oldenburg, Beschl. v. 28.04.2016, Az.: 3 U 20/16).

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