Im bundesweit ersten Prozess wegen des VW-Abgasskandals hat das Landgericht Bochum am 16.03.2016 die Klage eines VW-Kunden erwartungsgemäß zurückgewiesen. Er darf wegen der Abgasmanipulationen sein Auto nicht an den Händler zurückgegeben (LG Bochum, Urt. v. 16.03.2016,  Az.: I-2 O 425/15).

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