Umsätze mit digitalen oder elektronischen Sprachwerken (wie beispielsweise E-Books) unterliegen bei der Umsatzsteuer nicht dem ermäßigten Steuersatz. Die Steuersatzermäßigung gilt nach der jetzt veröffentlichten Entscheidung nur für Bücher auf physischen Trägern. Handele es sich demgegenüber um eine “elektronisch erbrachte Dienstleistung”, sei der Regelsteuersatz anzuwenden (BFH, Urt. v. 03.12.2015, Az.: V R 43/13).

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