Ein Arbeitnehmer, der einen ihm von seinem Arbeitgeber überlassenen Pkw auch für seine selbstständige Tätigkeit nutzen darf, kann keine Betriebsausgaben für den Pkw abziehen, wenn der Arbeitgeber sämtliche Kosten des Pkw getragen hat und die private Nutzungsüberlassung nach der sogenannten 1%-Regelung versteuert worden ist (BFH, Urt. v. 16.07.2015, Az.: III R 33/14).
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