Die Stadtwerke Bochum haben sich nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dazu entschlossen, ihre Klauseln zu einem automatischen Neuabschluss von Strom- und Gaslieferverträgen nicht weiter zu verwenden. Laufen die befristeten Einjahresverträge der Stadtwerke Bochum für die Belieferung von Strom und Gas aus, müssten Kunden deswegen künftig einen neuen Vertragsabschluss per Unterschrift besiegeln, so die Verbraucherschützer.

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