Das gesetzliche Unfallversicherungsrecht sieht eine Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes (JAV) nach Beendigung der Ausbildung vor, wenn der Arbeitsunfall als Schüler erlitten wurde. Eine Unfallverletzte hat jedoch keinen Anspruch auf Neufeststellung des JAV auf der Grundlage eines Einkommens einer Diplom-Kauffrau, wenn sie zunächst eine Banklehre absolviert und erst dann ein BWL-Studium abschließt. Ein solches sei nicht mehr Bestandteil der Ausbildung gewesen, so die Landessozialrichter, die eine anders lautende Entscheidung des Sozialgerichts aufhoben (LSG Bayern, Urt. v. 18.06.2015, Az.: L 2 U 440/11)

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