Leistungsberechtigte Asylbewerber haben gem. § 3 AsylbLG Anspruch auf eine Unterkunft, nicht aber auf eine bestimmte von ihnen bevorzugte oder gewünschte Wohnung (SG Aachen, Beschl. v. 11.12.2015 – S 20 AY 14/15 ER).

Contact Form Powered By : XYZScripts.com