Das Arbeitsgericht Berlin hat im Rechtsstreit zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und deren ehemaliger stellvertretender Leiterin der Rechtsabteilung am 12.07.2016 der Klage der Ex-Mitarbeitern im Wesentlichen stattgegeben. In dem Verfahren geht es um eine vertragliche Vereinbarung zum vorzeitigen Ruhestand der Klägerin bei Zahlung von 75% der zuletzt gezahlten Bezüge (ArbG Berlin, Az.: 16 Ca 12713/15 und WK 16 Ca 17939/15).
Kassenärztliche Bundesvereinigung unterliegt im Streit um Ruhegeldzahlungen an ehemalige Justiziarin
von admin | Jul 14, 2016 | Allgemein, Arbeitsrecht