Eine Fluggesellschaft darf für die Stornierung von Flügen kein Bearbeitungsentgelt verlangen. Das hat das Kammergericht nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Air Berlin mit Urteil vom 12.08.2014 entschieden. Nach Mitteilung der Verbraucherschützer vom 23.09.2014 untersagten die Richter der Airline außerdem, die im Ticketpreis enthaltenden Steuern und Gebühren zu niedrig auszuweisen (KG, Az.: 5 U 02/12).
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