Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden, dass das Jobcenter einer Arbeitnehmerin vorläufig ein Darlehen zur Anschaffung eines Pkw gewähren muss, weil andernfalls Arbeitslosigkeit droht. Im konkreten Fall war der Pkw zur Ausübung der Tätigkeit erforderlich und die Anschaffung nicht von vornherein unwirtschaftlich (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 13.05.2015, Az.: L 11 AS 676/15 B ER).
Jobcenter muss im Einzelfall bei drohendem Arbeitsplatzverlust Darlehen für Pkw gewähren
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