Im August 2012 überfuhr ein 26-Jähriger mit seinem Jetski auf der Ems bei einem Überholvorgang einen 22-jährigen Mann, der sich auf einer Luftmatraze auf dem Fluß hatte treiben lassen. Der Unfall endete tödlich für den 22-Jähringen. Der Jetski-Fahrer wurde in erster Instanz zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld an die Angehörigen des Opfers verurteilt. Das Oberlandesgericht Oldenburg bestätigte dies dem Grunde nach, kürzte die Ansprüche aber wegen eines Mitverschuldens des Verunglückten von 20% (OLG Oldenburg, Urt. v.08.03.2016, Az.: 13 U 69/15, nicht rechtskräftig).
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