Wegen eines Jagdvergehens wurde ein Präsidiumsmitglied des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen zu einer Geldstrafe von 3.500 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 61-Jährige im August 2015 gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen hatte, als er einem Habicht nachstellte. Der Greifvogel zählt zu den besonders geschützten Arten (AG Ahlen, Urt. v. 14.06.2016, Az.: Ds 291/15).

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