Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow hat die Rechte des thüringischen Landesverbands der NPD auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt. In einem Interview für den „MDR Thüringen“ im Juni 2015 hatte der Linke-Politiker unter anderem geäußert: „Ich appelliere an alle demokratischen Parteien und ihre Vertreter, dass es wirklich keine Gemeinsamkeiten auf der Basis von NPD-Anträgen geben darf“ und „Die Nazis werden damit aufgewertet“. Der VerfGH wertete die Äußerungen als Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot (VerfGH Thüringen, Urt. v. 08.06.2016, Az.: VerfGH 25/15 ).
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