Eine Entgeltzahlung, die über das Konto des Sohnes des Arbeitgebers und späteren Schuldners erfolgt, kann ausnahmsweise kongruent und nicht nach § 131 InsO anfechtbar sein, wenn es sich bei diesem Konto um das Geschäftskonto des Arbeitgebers handelt und das Entgelt während des gesamten Arbeitsverhältnisses über dieses Konto gezahlt worden ist (BAG, Urt. v. 22.10.2015, Az.: 6 AZR 538/14).

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