Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Berlin es einem Immobilienmakler untersagt, gewerbliche Immobiliensuchanzeigen als private Suchanzeigen zu tarnen. Die Entscheidung ist jetzt rechtskräftig, wie die Wettberwerbszentrale am 31.05.2016 mitteilte (LG Berlin, Beschl. v. 25.01.2016, Az.: 16 O 38/16).
Immobilienmakler als private Suchanzeige getarnte gewerbliche Werbung untersagt
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