Der für Unterhaltspflichtige in der «Düsseldorfer Tabelle» zu berücksichtigende Selbstbehalt wird ab dem 01.01.2015 erhöht. Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf am 04.12.2014 mitteilte, steigt der notwendige Selbstbehalt für unterhaltspflichtige Erwerbstätige von 1.000 Euro auf 1.080 Euro, sofern sie für minderjährige Kinder oder Kinder bis zum 21. Lebensjahr, die im Haushalt eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, zur Zahlung verpflichtet sind. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steige der Selbstbehalt von 800 Euro auf 880 Euro. Die Anpassung berücksichtige unter anderem die Erhöhung der Hartz-IV-Sätze zum 01.01.2015.
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