Die Veranstalter einer Hochzeit sind für den Brandschaden verantwortlich, der durch auf der Feier verwendete Himmelslaternen an zwei angrenzenden Gebäuden entstanden ist. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden und den Bräutigam und seine Mutter dem Grunde nach zu Schadenersatz verurteilt (OLG Frankfurt, Urt. v. 24.07.2015, Az.: 24 U 108/14).

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