Ein Arbeitgeber, der wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit einem Detektiv die Überwachung eines Arbeitnehmers überträgt, handelt rechtswidrig, wenn sein Verdacht nicht auf konkreten Tatsachen beruht. Für dabei heimlich hergestellte Abbildungen gelte dasselbe. Eine solche rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts könne einen Geldentschädigungsanspruch («Schmerzensgeld») begründen (BAG, Urt. v. 19.02.2015, Az.: 8 AZR 1007/13).
Heimliche Video-Observation eines Arbeitnehmers durch Detektiv ohne berechtigten Anlass ist rechtswidrig
von admin | Feb 20, 2015 | Allgemein, Arbeitsrecht