Bringt der Gesellschafter einer Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut gegen Gutschrift eines Betrags ausschließlich auf dem sogenannten Kapitalkonto II in die Gesellschaft ein, ist dieser Vorgang als Einlage und nicht als entgeltliches Geschäft zu behandeln. Der BFH wiederspricht dabei ausdrücklich der Rechtsauffassung des Bundesfinanzministeriums (BFH. Urt. v. 29.07.2015, Az.: IV R 15/14).

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