Wohnungseigentümer können grundsätzlich mit Stimmenmehrheit bei ordnungsgemäßer Verwaltung den Erwerb eines Grundstücks durch die Wohnungseigentümergemeinschaft als (teils)rechtsfähigem Verband beschließen. Die Beschlüsse über den Erwerb des Grundstückes zur Erhaltung von Pkw-Stellplätzen und über die Verteilung der Kosten des Erwerbs waren laut BGH in dem entschiedenen Fall nicht zu beanstanden (BGH, Urt. v. 18.03.2016, Az.: V ZR 75/15).

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