Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren können als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen, wenn die Merkmale der Nachhaltigkeit und der Gewinnerzielungsabsicht erfüllt sind (BFH, Urt. v. 16.09.2015, Az.: X R 43/12).

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