Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Berlin (GEW) ist mit ihrer Klage gegen das Land Berlin gescheitert, auf die Arbeitsverhältnisse der angestellten Lehrkräfte die Anwendung tariflicher Vorschriften zur Eingruppierung und Vergütung nicht anzuwenden, die zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der dbb Beamtenbund und Tarifunion abgeschlossen wurden. Das Arbeitsgericht Berlin verneinte eine Beeinträchtigung der Koalitionsfreiheit der GEW (ArbG Berlin, Urt.l v. 16.12.2015, Az.: 21 Ca 11278/15).

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