Das Haftungsprivileg der Gesellschafter einer GmbH kann verloren gehen, wenn die Gesellschafter es nicht respektieren, dass das Gesellschaftsvermögen vorrangig zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger während der Lebensdauer der GmbH zweckgebunden ist und Zugriffe der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen zu einer Existenzvernichtung führen.

Urteil des BGH zum Aktenzeichen: II ZR 300/00 vom 24.06.2002

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