Vermieter haben künftig größeren Spielraum bei der Gestaltung der jährlichen Nebenkostenabrechnung. Legen sie zum Beispiel die Kosten für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr auf mehrere Gebäude um, müssen die Rechenschritte nicht mehr aus der Abrechnung ersichtlich sein. Mit dieser Entscheidung ändern die Karlsruher Richter ihre bisherige strengere Linie, wonach das die Unwirksamkeit der Abrechnung aus formellen Gründen zur Folge gehabt hätte (BGH, Urt. v. 20.01.2016, Az.: VIII ZR 93/15).

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