Die Brauerei Härle aus Leutkirch in Baden-Württemberg darf ihr Bier nicht mehr mit dem Begriff “bekömmlich” bewerben. Das entschied das Landgericht Ravensburg am 16.02.2016 und bestätigte ein ähnliches Urteil aus einem Eilverfahren vom Sommer 2015 (LMuR 2015, 168). Zur Begründung hieß es, das Wort sei eine gesundheitsbezogene Angabe und eine solche sei nach der sogenannten Health-Claims-Verordnung der EU von 2006 für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent verboten. Brauereichef Gottfried Härle kündigte an, Berufung einzulegen LG Ravensberg, Urt. v. 16.02.2016).
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