Hat sich eine Krankenschwester im Rahmen einer mehrjährigen Tätigkeit bei einem Blutspendedienst mit Hepatitis-C infiziert, ist eine später auftretende Gelbsucht als Berufskrankheit anzuerkennen und zu entschädigen (LSG Hessen, Urt. v. 20.10.2015, Az.: L 3 U 132/11).

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