Den Eigentümer eines Ferienhauses trifft auch bei winterlichen Temperaturen keine Obliegenheit gegenüber dem Gebäudeversicherer, die Heizung in dem Ferienhaus so häufig zu kontrollieren, dass es auch bei einem plötzlichen Ausfall der Anlage nicht zu einem Frostschaden kommen kann (OLG Oldenburg, Urt. v. 23.12.2015, Az.: 5 U 190/14, rechtskräftig).

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