Das Verbot des Reitens außerhalb hierfür ausgewiesener Waldwege erfasst nach dem Sächsischen Waldgesetz nicht das Führen von Pferden am Zügel. Dies hat der für Ordnungswidrigkeiten zuständige Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Dresden entschieden und die Verurteilung einer Frau zu einem Bußgeld aufgehoben, die bei einem Ausritt im Wald mit ihrem Pferd den ausgewiesenen Reitweg verlassen hatte (OLG Dresden, Beschl. v. 10.09.2015, Az.: OLG 26 Ss 505/15( Z)).
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