Im Untreue-Prozess gegen den amtierenden Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) wird neu verhandelt. Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft den Freispruch des Landgerichts Halle aufgehoben (BGH, Urt. v. 24.05.2016, Az.: 4 StR 440/15).

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