Wegen dauerhaften Haarverlusts nach einer Chemotherapie erhält eine Patientin ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro. Grund für die Ersatzpflicht des beklagten Krankenhauses sei aber nicht ein Behandlungsfehler, sondern die unzureichende Aufklärung über die Risiken des verwandten Krebsmedikamentes durch die Klinikärzte. Die Besonderheit liege darin, dass es sich nicht um vorübergehenden Haarausfall, sondern um dauerhaften Haarverlust handele (OLG Köln, Urt. v. 21.03.2016, Az.: 5 U 76/14).
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