Beim Gebrauchtwagenkauf kann dem Käufer eine Nacherfüllung durch den Verkäufer gemäß § 440 Satz 1 BGB nicht zugemutet werden, wenn der Händler das Fahrzeug trotz fehlender Verkehrssicherheit als «TÜV neu» verkauft hatte. Der Käufer ist dann zum sofortigen Rücktritt berechtigt (BGH, Urt. c. 15.04.2015, Az.: VIII ZR 80/14).

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