Wird bei Mäharbeiten an einer Straße ein Holzstück hochgeschleudert und dadurch ein vorbeifahrendes Fahrzeug beschädigt, liegt ein unabwendbares Ereignis vor, wenn zum Schutz der Verkehrsteilnehmer die zumutbaren Sicherungsmaßnahmen ergriffen wurden (OLG Hamm, Urt. v. 03.07.2015, Az.: 11 U 169/14).
Fahrzeugschäden durch Mäharbeiten bei Einhaltung zumutbarer Sicherungsmaßnahmen unabwendbar
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