Die Aufwendungen für ein Hilfsmittel übersteigen das medizinisch notwendige Maß im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 MB/KK 2009, wenn einerseits das Hilfsmittel zusätzliche, nicht benötigte Funktionen oder Ausstattungsmerkmale aufweist, und andererseits zugleich preiswertere, den notwendigen medizinischen Anforderungen für den jeweiligen Versicherungsnehmer entsprechende Hilfsmittel ohne diese zusätzlichen Funktionen oder Ausstattungsmerkmale zur Verfügung stehen (BGH, Urt. v. 22.04.2015, Az.: IV ZR 419/13).

Contact Form Powered By : XYZScripts.com