Einer kommunalen GmbH, die eine Sporthalle errichtet und diese örtlichen Sportvereinen überlässt, ist der Vorsteuerabzug aus den Baukosten nicht wegen Gestaltungsmissbrauchs zu versagen(FG Münster, Urt. v. 03.11.2015, Az.: 15 K 1252/14 U).

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