Mit dem Erbrecht wird man spätestens konfrontiert, wenn eine Person stirbt, deren Erbe man ist oder zu sein glaubt. Schon davor sollte man sich aber mit der Thematik befassen, wenn man Etwas zu vererben hat oder sicherstellen möchte, dass eine bestimmte Person erbt oder begünstigt werden soll.
Deshalb bieten wir z. B. die umfassende Beratung bei der Gestaltung von Testamenten oder Verfügungen zu Lebzeiten an. Dem voraus geht die Erarbeitung der Wünsche des Mandanten und der daraus folgenden Möglichkeiten der Umsetzung. In vielen Fällen führt das dann hinsichtlich der Realisierung dieser Wünsche zu einem Notar, z. B., wenn über Grundstücke verfügt wird.
Das Erbrecht bietet so viele Gestaltungs- u. Auslegungsmöglichkeiten, dass es immer auf den Einzelfall ankommt. Wesentliche Fragen sind aus unserer Praxis, wer ist Erbe, wer soll erben, wer hat geerbt, was kann ich tun, wenn ich enterbt wurde, wie kann ich meinen Erbanspruch durchsetzen, was habe ich zu tun, um ein wirksames Testament zu erstellen etc..
Nicht zu vergessen ist die häufig an uns gestellte Frage, wie kann ich schon zu Lebzeiten verfügen und welche Folgen hat das für die nicht zu Lebzeiten Bedachten als potentielle Erben.
Bei der Lösung all dieser Probleme sind wir der kompetente Ansprechpartner unserer Mandantschaft.
Näheres auch unter „Interessante Entscheidungen“ unter den Unterpunkten „Allgemein“ und „Erbrecht“.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Waldinger