Eine AGB-Klausel in einem Kaufvertrag über den Erwerb von landwirtschaftlichen, ehemals volkseigenen Flächen, die die Nutzung der Flächen vor Ablauf der Bindungsfrist von 15 Jahren für den Betrieb von Windrädern davon abhängig macht, dass der Käufer der Verkäuferin eine Entschädigung zahlt, die sich nach der Gesamtentschädigungsleistung des Windenergieanlagenbetreibers bemisst, ist wegen unangemessener Benachteiligung, hier eventuell ruinöse Folgen der Klausel für den Käufer, unwirksam (LG Berlin, Urt. v. 24.02.2015, Az.: 19 O 207/14).
Kontakt
Rechtsanwalt Norbert Waldinger
Fischstraße 19a /
Ecke Lindenring
06618 Naumburg (Saale)
Telefon (nur anklicken und wir sind für Sie da!)
Telefax
03445 – 718818
Email
anwaelte@kanzlei-naumburg.de
*bis 2012
Bürozeiten
Montag
von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch
von 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag
von 08.00 – 17.00 Uhr
Freitag
von 09.00 – 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung!
Neueste Beiträge
- Entgeltgleichheit von Männern und Frauen 3. Oktober 2023
- Witterungsbedingter Arbeitsausfall 20. November 2021
- Betriebsrisiko und Lockdown 4. November 2021
- Ablehnung Maskenpflicht Lehrer 4. November 2021
- Ordentliche Kündigung 6. März 2020