Die Entschädigungsklage einer Frau, deren Bewerbung um eine Stelle als Grundschullehrerin vom Land Berlin abgelehnt worden war, weil sie ein muslimisches Kopftuch trägt, bleibt erfolglos. Gegen die Entscheidung ist die Berufung an das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg möglich (ArbG Berlin, Urt. v. 14.04.2016, Az.: 58 Ca 13376/15).

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