Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat im Streit um gekürzte Betriebsrenten im Energiekonzern EnBW zahlreiche Klagen abgewiesen. EnBW habe die günstigeren älteren Versorgungsordnungen 2004 aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten ablösen dürfen, da die Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns damals durch eine unzureichende Eigenkapitalausstattung beeinträchtigt gewesen sei. Das LAG hat in allen Fällen die Revision zugelassen (LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 04.12.2015, Az.: 2 Sa 21/14 u. a.).

Contact Form Powered By : XYZScripts.com