Treibt ein Verkäufer im Rahmen einer Internetauktion den Preis der von ihm angebotenen Gegenstände durch Eigengebote in die Höhe, kann dies hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. So muss ein eBay-Verkäufer wegen Manipulation des Auktionsverlaufs 16.500 Euro Schadensersatz zahlen, nachdem auf den von ihm angebotenen Gebrauchtwagen außer dem Startgebot von einem Euro und den Geboten des Klägers kein sonstiges reguläres Gebot abgegeben worden war, so dass der Kläger den Wagen zum „Schnäppchenpreis“ von 1,50 Euro ersteigern konnte (BGH, Urt. v. 24.08.2016, Az.: VIII ZR 100/15).
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