Im Streit um die Rehabilitierung des Pharmaunternehmers Friedemund Madaus hat Deutschland gegen das Menschenrecht auf ein faires Verfahren verstoßen, indem das Gericht nach einer Pressemitteilung des Klägers die mündliche Verhandlung absagte. Zu dieser Entscheidung kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg und sprach dem Kläger insgesamt 5.500 Euro Entschädigung zu (EGMR, Urt. v. 09.06.2016, Az.: 44164/14).
Deutschland hat in Madaus-Prozess gegen Menschenrecht auf faires Verfahren verstoßen
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