Partnerbörsen im Internet müssen ihren Kunden auch die Kündigung online ermöglichen. Eine Klausel, die dazu nur Brief oder Fax erlaubt, benachteiligt die Verbraucher unangemessen. Demnach ist es nicht statthaft, dass ein Dienst, bei dem von der Anmeldung bis zur Partnervermittlung alles rein online abläuft, keine elektronische Kündigungsmöglichkeit anbietet. Dies berge die Gefahr, dass Verbraucher gegen ihren Willen weiter für den Dienst zahlen (BGH, Urt. v. 08.08.2016, Az.: III ZR 387/15).

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