Betreiber von Dating-Portalen müssen vor Vertragsschluss eindeutig über die Bedingungen informieren, unter denen sich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft verlängert. Ein bloßer Link auf die AGB reiche dafür nicht aus. Geklagt hatten die Verbraucherschützer gegen die Ideo Labs GmbH. Das Unternehmen betreibt in Deutschland und Österreich die Internetportale dateformore und daily-date (LG Berlin, Urt. v. 30.06.2016, Az.: 52 O 340/15).

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