In einem Bußgeldverfahren wegen eines Verkehrsverstoßes (hier: qualifizierter Rotlichtverstoß) darf ein “Dashcam”-Video, das ein anderer Verkehrsteilnehmer aufgenommen hat, grundsätzlich verwertet werden, wenn es sich – wie hier – um eine schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeit handelt (OLG Stuttgart, Beschl. v. 04.05.2016, Az.: 4 Ss 543/15).

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