Drei Spartengewerkschaften sind mit ihren Eilanträgen gegen das Tarifeinheitsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Damit gilt das Gesetz vorerst fort. Es sei derzeit nicht absehbar, dass den Beschwerdeführern bei Fortgeltung des Tarifeinheitsgesetzes bis zur Entscheidung in der Hauptsache das Aushandeln von Tarifverträgen längerfristig unmöglich würde oder sie im Hinblick auf ihre Mitgliederzahl oder ihre Tariffähigkeit in ihrer Existenz bedroht wären. In der Hauptsache will das BVerfG bis Ende 2016 entscheiden (BVerfG, Beschl. v. 06.10.2015, Az.: 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1582/15 und 1 BvR 1588/15).

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