Das öffentliche Zeigen des für eine Filmvorführung am Feiertag nicht zugelassenen Films “Das Leben des Brian” an einem Karfreitag stellt einen Verstoß gegen das FeiertagsG NRW dar und kann mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Der Begriff der “Veranstaltung” ist ein Oberbegriff, unter den eine Filmvorführung eindeutig zu subsumieren ist (OLG Hamm, Beschl. v. 27.05.2016, Az.: 2 RBs 59/16).
Bußgeld für öffentliches Zeigen des Films «Das Leben des Brian» am Karfreitag
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