Bier darf in der Werbung nicht als “bekömmlich” angepriesen werden. Nach EU-Recht seien gesundheitsbezogene Angaben zu Bier in der Werbung verboten. Die Bezeichnung “bekömmlich” suggeriere aber, dass Bier für den Körper verträglich sei, und sei damit gesundheitsbezogen LG Ravensburg, Urt. v. 25.08.2015).

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