Ein Mieter, der einen Brand in der gemieteten Wohnung leicht fahrlässig verursacht hat, kann vom Vermieter die Beseitigung des Schadens verlangen, wenn der Schaden durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist, deren Kosten der Mieter getragen hat. Der Mieter kann in einem solchen Fall außerdem gegebenenfalls die Miete mindern ( BGH, Urt. v. 19.11.2014, Az.: VIII ZR 191/13).
Schadensbeseitigungspflicht Vermieter nach Wohnungsbrand
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