Firmen dürfen im E-Mail-Verkehr mit ihren Kunden nicht ungefragt Werbung versenden. Der Bundesgerichtshof gab einem Kläger recht, der im Abspann einer automatisch generierten Eingangsbestätigung Werbung erhalten hatte und stellte uneinsichtigen Firmen hohe Strafen in Aussicht (BGH, Urt. v. 16.12.2015, Az.: VI ZR 134/15).

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