Die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein hat keinen Anspruch auf Zugang zu den deutschen Gerichten, um Schadensersatz gegen den Court of Arbitration for Sport (CAS) in Lausanne wegen ihrer zweijährigen Dopingsperre geltend zu machen. Die Richter argumentierten, sie habe freiwillig eine wirksame Schiedsvereinbarung unterzeichnet, die die Befassung deutscher Gerichte ausschließt (BGH, Urt. v. 07.06.2016, Az.: KZR 6/15).

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